We use cookies in this website to give you a personalized experience. See our cookie policy.

Der 360-Talents Blog

Featured Image
Referenzauskünfte Referenzauskunft: Zwischen Datenschutz und Befangenheit.

by Andre published vor 8 Monaten

Die Referenzauskunft ist für Unternehmen immer noch ein gängiges Instrument im Rekrutierungsprozess. Das Ziel der Auskunft ist es, mehr über die Qualifikationen und die Arbeitsweise von potenziellen Mitarbeitenden zu erfahren. Doch dieser Ansatz ist nicht unproblematisch. Wir befassen uns in diesem Beitrag mit den zentralen Aspekten, welches die Referenzauskunft umgeben: Datenschutz, Befangenheit und Nutzen

Datenschutz und Zustimmung

In vielen Teilen der Welt sind strenge Datenschutzregelungen in Kraft, die den Umgang mit persönlichen Informationen regeln. Dies betrifft auch die Referenzauskunft. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sie die Zustimmung eines kandidierenden Bewerbers zur Einholung von Referenzauskünften haben. Zudem ist es für die referenzgebende Person, ohne die ausdrückliche Erlaubnis der betroffenen Person nicht zulässig, persönliche Informationen an Dritte weiterzugeben. Gesetzgebende wollen damit den Schutz der Privatsphäre gewähren und sicherstellen, dass sensible Informationen nicht ohne ihre Einwilligung offengelegt werden. Unternehmen sollten sich daher stets bewusst sein, dass sie die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten müssen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Befangenheit und Verzerrung

Ein weiterer wichtiger Aspekt, der bei der Referenzauskunft berücksichtigt werden muss, ist die potenzielle Befangenheit der Referenzgebenden. Referenzen werden oft von Personen eingeholt, die dem Bewerber wohlgesinnt sind, wie ehemaligen Vorgesetzten oder Kollegen. Dies kann zu einer Verzerrung der Informationen führen, da die Referenzgeber tendenziell dazu neigen, positive Aussagen über den Bewerber zu machen. Die Befangenheit kann aber auch in Form von Vorurteilen und unbewusster Voreingenommenheit auftreten, die auf persönlichen Beziehungen oder anderen Faktoren basieren. Dies stellt die Objektivität der Referenzauskunft in Frage.

Zeitaufwand vs. Nutzen

Nicht unerwähnt soll der zeitliche Aufwand für das Einholen und das Bewerten der Auskünfte sein. Die Kontaktaufnahme mit den Referenzgebern, den Termin vereinbaren, die Vorbereitung und das Gespräch, die Dokumentation und Folgeaktivitäten wie z.B. Rücksprachen, erfordern viel Arbeitszeit von Rekrutierungsverantwortlichen. Ob dieser Zeitaufwand gerechtfertigt ist, muss leider stark bezweifelt werden.

Fazit

Die Referenzauskunft ist zwar ein weit verbreitetes Instrument im Rekrutierungsprozess, aber sie ist nicht unproblematisch. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Zustimmung ihrer kandidierenden Personen einholen und gleichzeitig die Befangenheit der Referenzgebenden berücksichtigen. Der zeitliche Aufwand ist hoch und der Nutzen ist höchstens darin zu finden, die Bewertung der Auskunft mit Resultaten von anderen Rekrutierungs- und Personalauswahlwerkzeugen zu ergänzen.